Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht gehört zu den Schwerpunkten unserer Kanzlei, ausgewiesen durch den Fachanwaltstitel von Herrn Rechtsanwalt Murczak. Wir beraten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ebenso wie Arbeitgeber – vorausschauend, damit Streit gar nicht erst entsteht, und mit Nachdruck, wenn es darauf ankommt.
Wir prüfen und gestalten Arbeitsverträge, Kündigungen, Aufhebungsverträge und Zeugnisse. Erhalten Sie eine Kündigung, prüfen wir deren Wirksamkeit und vertreten Sie im Kündigungsschutzverfahren; als Arbeitgeber begleiten wir Sie dabei, eine Kündigung rechtssicher vorzubereiten und auszusprechen. Darüber hinaus beraten wir bei Abmahnungen, Versetzungen sowie Fragen zu Vergütung, Urlaub oder Überstunden und vertreten Sie vor dem Arbeitsgericht.
Bei einer Kündigung zählt jeder Tag: Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung erhoben werden. Melden Sie sich deshalb frühzeitig bei uns.
Nach Erhalt einer Kündigung ist sofortiges Handeln geboten. Wir bieten Ihnen nach Erhalt einer Kündigung ein zeitnahes kostenloses Erstgespräch an, um die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage zu prüfen.