Arbeitsrecht für Arbeitnehmer/innen
Ob Kündigung, Abmahnung oder offener Lohn – im Arbeitsverhältnis steht für Sie viel auf dem Spiel. Wir prüfen Ihre Rechte, setzen sie gegenüber Ihrem Arbeitgeber durch und vertreten Sie vor Arbeitsgerichten in ganz Deutschland.
Kündigung erhalten? Das sollten Sie jetzt tun
- Frist beachten: Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht erhoben werden. Danach gilt die Kündigung in aller Regel als wirksam.
- Nichts vorschnell unterschreiben: weder einen Aufhebungs- noch einen Abwicklungsvertrag. Das kann Ihre Rechte und Ihr Arbeitslosengeld gefährden.
- Arbeitsuchend melden: Melden Sie sich spätestens drei Tage nach Erhalt der Kündigung bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend.
- Uns anrufen: Wir bieten Ihnen nach Erhalt einer Kündigung ein zeitnahes kostenloses telefonisches Erstgespräch an, um die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage zu prüfen.
Kostenloses telefonisches Erstgespräch zur Kündigung: 0201/313 303
Gibt es eine Abfindung?
Einen automatischen Anspruch auf eine Abfindung gibt es nur in Ausnahmefällen. In der Praxis wird eine Abfindung häufig im Kündigungsschutzverfahren ausgehandelt. Als Anhaltspunkt dient oft ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Wie viel im Einzelfall möglich ist, hängt vor allem von den Erfolgsaussichten der Klage ab.
Aufhebungsvertrag angeboten?
Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis ohne Kündigung – und ohne Kündigungsschutz. Häufig droht zudem eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Lassen Sie den Vertrag deshalb vor der Unterschrift prüfen. Oft lassen sich Abfindung, Freistellung oder Zeugnis noch verbessern.
Abmahnung erhalten?
Eine Abmahnung ist oft die Vorstufe zur Kündigung. Sie müssen sie nicht widerspruchslos hinnehmen. Wir prüfen, ob sie berechtigt ist, und ob eine Gegendarstellung oder die Entfernung aus der Personalakte in Betracht kommt.
Weitere Themen
- Arbeitszeugnis: Prüfung von Formulierungen und Durchsetzung eines guten Zeugnisses
- Lohn und Überstunden: Achtung, viele Arbeitsverträge enthalten Ausschlussfristen, nach denen Ansprüche schon nach wenigen Monaten verfallen
- Urlaub: Urlaubsanspruch und Abgeltung bei Ende des Arbeitsverhältnisses
- Versetzung und Änderungskündigung
Was kostet ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht?
Die Höhe der Kosten richtet sich nach dem Streitwert. In der ersten Instanz trägt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten in vielen Fällen – gerne klären wir die Deckung für Sie.
Jetzt Kontakt aufnehmen
Tel.: 0201/313 303 · info@ra-murczak.de