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Werkvertrags- und Baurecht für Besteller/innen (Bauherren)

Ob Hausbau, Sanierung oder Reparatur – wenn die Leistung nicht stimmt, der Termin platzt oder die Rechnung höher ausfällt als erwartet, beraten und vertreten wir Sie als Auftraggeber, Bauherr oder Eigentümer.

Mängel am Werk? Das sollten Sie beachten

  1. Mängel dokumentieren: Fotos, Datum, Beschreibung – und Schriftverkehr aufbewahren.
  2. Frist zur Nacherfüllung setzen: Geben Sie dem Unternehmer schriftlich eine angemessene Frist, den Mangel zu beseitigen.
  3. Nicht vorschnell selbst beseitigen lassen: Wer ohne Fristsetzung einen anderen Betrieb beauftragt, bleibt meist auf den Kosten sitzen.
  4. Zahlung prüfen: Bei Mängeln dürfen Sie in der Regel einen angemessenen Teil der Vergütung zurückbehalten, meist das Doppelte der voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten.

Die Abnahme – ein entscheidender Moment

Mit der Abnahme wird die Vergütung fällig, die Verjährung Ihrer Mängelrechte beginnt, und die Beweislast für Mängel geht grundsätzlich auf Sie über. Bekannte Mängel müssen Sie bei der Abnahme ausdrücklich vorbehalten, sonst können Rechte verloren gehen. Lassen Sie sich im Zweifel vor der Abnahme beraten.

Das selbständige Beweisverfahren

Gerade bei Baumängeln ist das selbständige Beweisverfahren ein wichtiges Instrument zur beschleunigten und rechtssicheren Feststellung von Mängeln.

Ein vom Gericht bestellter Sachverständiger stellt Mängel, ihre Ursachen und die Kosten ihrer Beseitigung fest – noch bevor ein Rechtsstreit geführt wird und bevor Spuren durch Weiterbau oder Reparatur verloren gehen. Das Ergebnis kann in einem späteren Prozess verwendet werden. Zudem wird die Verjährung Ihrer Mängelansprüche während des Verfahrens gehemmt.

Ihre Rechte bei Mängeln

Nach erfolglosem Fristablauf kommen insbesondere in Betracht: Selbstvornahme auf Kosten des Unternehmers (auch mit Vorschuss), Minderung, Rücktritt und Schadensersatz. Bei Bauwerken verjähren Mängelansprüche in der Regel fünf Jahre nach der Abnahme.

Weitere Themen

  • Kostenvoranschlag überschritten: Bei einer wesentlichen Überschreitung haben Sie besondere Rechte.
  • Bauverzögerungen: Verzugsschaden und Vertragsstrafen
  • Verbraucherbauverträge: Baubeschreibung und Widerrufsrecht
  • und vieles mehr

Was kostet das?

Die Höhe der Kosten richtet sich nach dem Streitwert. Wegen des in Bausachen regelmäßig hohen Aufwands schließen wir mit unseren Mandantinnen und Mandanten in der Regel eine Vergütungsvereinbarung. Befindet sich die Gegenseite in Verzug, muss sie die Rechtsverfolgungskosten in der Regel bis zur Höhe der gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) erstatten. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt Kosten im Baurecht häufig nur eingeschränkt – gerne prüfen wir das für Sie.

Rufen Sie uns an unter 0201/313 303 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an info@ra-murczak.de.

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