Katzenbruchstraße 71, 45141 Essen (Route planen, öffnet Google Maps in neuem Fenster) Mo–Do 08:00–17:00 Uhr · Fr 08:00–14:00 Uhr info@ra-murczak.de

Werkvertrags- und Baurecht für Unternehmer/innen (Handwerker)

Als Partner der Essener Handwerkerschaft vertreten wir seit Jahren Handwerksbetriebe und Bauunternehmen. Wir sorgen dafür, dass Sie für Ihre Arbeit bezahlt werden – und wehren unberechtigte Mängelrügen und Forderungen ab.

Melden Sie sich frühzeitig

Sprechen Sie uns an, bevor ein Streit eskaliert – etwa bei der Vertragsgestaltung, bei ersten Zahlungsverzögerungen oder Mängelrügen.

Viele Vergütungsprozesse entscheiden sich an der Dokumentation und an Fristen, die schon während der Bauphase laufen.

Worauf es ankommt

  • Dokumentation: Aufträge, Nachträge und Behinderungen schriftlich festhalten, dazu Fotos und Bautagebuch.
  • Abnahme: Mit ihr wird Ihre Vergütung fällig. Verweigert der Besteller die Abnahme ohne Grund, kann sie unter Umständen auch durch eine Fristsetzung eintreten.
  • Abschlagszahlungen: Für erbrachte Leistungen können Sie in der Regel Abschläge verlangen.
  • Nachträge: Änderungs- und Zusatzleistungen vor der Ausführung klar vereinbaren.
  • Schlussrechnung: Sie muss prüffähig sein, sonst wird sie nicht fällig.
  • Sicherheiten: Gegenüber gewerblichen Auftraggebern können Sie z. B. eine Bauhandwerkersicherung verlangen.
  • Verjährung: Vergütungsansprüche verjähren in der Regel nach drei Jahren, gerechnet ab Jahresende.

Unsere Leistungen für Unternehmer/innen

  • Durchsetzung offener Rechnungen und Abschlagszahlungen
  • Abwehr unberechtigter Mängelrügen und Minderungen
  • Vertretung vor Gericht, auch im selbständigen Beweisverfahren
  • und vieles mehr

Was kostet das?

Die Höhe der Kosten richtet sich nach dem Streitwert. Wegen des in Bausachen regelmäßig hohen Aufwands schließen wir mit unseren Mandantinnen und Mandanten in der Regel eine Vergütungsvereinbarung. Befindet sich die Gegenseite in Verzug, muss sie die Rechtsverfolgungskosten in der Regel bis zur Höhe der gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) erstatten.

Rufen Sie uns an unter 0201/313 303 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an info@ra-murczak.de.

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