Nach einem Verkehrsunfall sieht sich der Geschädigte oft mit einem Haufen Arbeit und Aufgaben konfrontiert. Dazu gehören der Weg zum Arzt, zur Werkstatt, zum Gutachter, die Korrespondenz mit der eigenen Versicherung sowie mit der gegnerischen Versicherung. Dabei werden oft vorschnell Verträge in der Werkstatt, beim Gutachter oder bei der Mietwagenfirma abgeschlossen.
Erst im Nachhinein, wenn die gegnerische Versicherung die Kostenübernahme für das Gutachten oder den Mietwagen ablehnt, kommt oft das böse Erwachen. Plötzlich sieht sich der Geschädigte, der ggf. nicht einmal eine Teilschuld am Verkehrsunfall hat, Forderungen ausgesetzt, weil er einen Mietwagen angemietet oder ein Gutachten beauftragt hat. So werden etwa die Kosten eines Sachverständigengutachtens bei bloßen Bagatellschäden häufig nicht ersetzt.
Der Mietwagenanbieter möchte natürlich ein Fahrzeug vermieten. Wer dafür am Ende des Tages aufzukommen hat, ist für ihn zweitrangig. Die gegnerische Versicherung ist daran interessiert, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Zwischen all diesen Fremdinteressen steht man als Geschädigter oft alleine da.
Rechtsrat einholen
Besser ist es daher, gleich nach dem Unfall rechtlichen Rat einzuholen. Dabei ist das Kostenrisiko im Verkehrsrecht geringer als in den meisten anderen Rechtsgebieten. Die Rechtsprechung erkennt entstehende Rechtsanwaltskosten aufgrund der komplexen Fragen im Rahmen der Schadensabwicklung bei fast jedem Verkehrsunfall als sog. „notwendige Kosten der Rechtsverfolgung“ an. D. h.: Soweit der Gegner für den Verkehrsunfall haftet, trägt er bzw. seine Haftpflichtversicherung auch die Kosten Ihrer Rechtsverfolgung.
Wir helfen Ihnen bei der Schadensabwicklung und beraten Sie umfassend bezüglich der damit verbundenen Rechtsfragen.
Anwaltskanzlei Murczak
Pascal Murczak
Rechtsanwalt
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